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JANKOWO park
Aktualisierung der Frist für die Einreichung von Angeboten
Aktualisierung der Frist für die Einreichung von Angeboten
Unter Berücksichtigung des Charakters und des Umfangs der Immobilie sowie der Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Unterlagen sowie des rechtlichen und tatsächlichen Zustands des Objekts hat der Veranstalter beschlossen, die Frist für die Einreichung von Angeboten im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zu verlängern.
Die Entscheidung wurde auch aufgrund von Rückmeldungen interessierter Personen und Unternehmen getroffen, die auf den Bedarf an zusätzlicher Zeit für die Besichtigung der Immobilie, die Analyse der Investitionsmöglichkeiten und die Vorbereitung eines vollständigen Angebots hingewiesen haben.
Neue Frist für die Einreichung von Angeboten: 15. Juli 2026.
Bei Angeboten, die per Post versandt werden, muss das Datum des Poststempels spätestens der 15. Juli 2026 sein, und die Sendung mit dem Angebot muss beim Veranstalter spätestens am 31. Juli 2026 um 20:59 Uhr eingehen.
Die kommissionelle Öffnung der Umschläge findet am 31. Juli 2026 um 21:00 Uhr statt.
Die übrigen Bedingungen des Ausschreibungsverfahrens bleiben unverändert. Einzelheiten ergeben sich aus Anhang Nr. 1 zur Verordnung über das schriftliche unbeschränkte Ausschreibungsverfahren sowie zur Ausschreibungsbekanntmachung sowie aus den unten veröffentlichten Gesellschaftsdokumenten.
JANKOWO park
Anhang zur Änderung der Frist
ANHANG NR. 1 zur Verordnung über das schriftliche unbeschränkte Ausschreibungsverfahren sowie zur Ausschreibungsbekanntmachung über die Veräußerung der Immobilie durch JANKOWO PARK sp. z o.o., erstellt in Piaseczno am 18. Mai 2026.
JANKOWO PARK spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Piaseczno, ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno, KRS: 0000550491, NIP: 9512390428, REGON: 36114025300000, als Veranstalter des schriftlichen unbeschränkten Angebotsverfahrens zur Veräußerung der in Jankowo, Gemeinde Pakość, Landkreis Inowrocław, Woiwodschaft Kujawien-Pommern, gelegenen Immobilie, handelnd auf Grundlage von § 1 Abs. 5 der Verordnung über das schriftliche unbeschränkte Ausschreibungsverfahren sowie auf Grundlage des Beschlusses Nr. 1/05/2026 der Außerordentlichen Gesellschafterversammlung der JANKOWO PARK sp. z o.o. vom 18. Mai 2026, beschließt, die Fristen des Ausschreibungsverfahrens zu ändern.
§ 1.
Gegenstand des Anhangs
Dieser Anhang betrifft die Änderung der Fristen des schriftlichen unbeschränkten Angebotsverfahrens, das auf Grundlage der Verordnung über das schriftliche unbeschränkte Ausschreibungsverfahren sowie der Ausschreibungsbekanntmachung über die Veräußerung der in Jankowo, Gemeinde Pakość, Landkreis Inowrocław, Woiwodschaft Kujawien-Pommern, gelegenen Immobilie durchgeführt wird.
§ 2.
Änderung der Frist für die Einreichung von Angeboten
Die bisherige Frist für die Einreichung von Angeboten, d. h. vom 1. März 2026 bis zum 31. Mai 2026, wird verlängert.
Die neue Frist für die Einreichung von Angeboten endet am:
15. Juli 2026.
Angebote, die persönlich oder per Kurier eingereicht werden, müssen spätestens am 15. Juli 2026 beim Veranstalter unter folgender Adresse eingehen:
JANKOWO PARK sp. z o.o.
ul. Poniatowskiego 18A
05-500 Piaseczno
§ 3.
Änderung der Regeln für per Post versandte Angebote
Bei Angeboten, die per Post versandt werden, muss das Datum des Poststempels spätestens der 15. Juli 2026 sein, und die Sendung mit dem Angebot muss beim Veranstalter spätestens am 31. Juli 2026 um 20:59 Uhr eingehen.
Angebote, die nicht innerhalb der oben genannten Frist beim Veranstalter eingehen, werden nicht berücksichtigt, auch wenn die Postsendung fristgerecht aufgegeben wurde.
§ 4.
Änderung des Termins für die Öffnung der Angebote
Der bisherige Termin für die kommissionelle Öffnung der Umschläge, d. h. der 16. Juni 2026 um 21:00 Uhr, wird geändert.
Die kommissionelle Öffnung der Umschläge findet statt am:
31. Juli 2026 um 21:00 Uhr
am Sitz des Veranstalters:
JANKOWO PARK sp. z o.o.
ul. Poniatowskiego 18A
05-500 Piaseczno
§ 5.
Begründung der Änderung
Die Änderung der Fristen erfolgt aus organisatorischen Gründen, insbesondere um interessierten Personen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen, die Immobilie zu besichtigen und vollständige Angebote vorzubereiten.
§ 6.
Keine Änderung der übrigen Bedingungen
Die übrigen Bestimmungen der Verordnung über das schriftliche unbeschränkte Ausschreibungsverfahren sowie der Ausschreibungsbekanntmachung bleiben unverändert.
§ 7.
Veröffentlichung des Anhangs
Dieser Anhang wird in der für die Ausschreibungsbekanntmachung vorgesehenen Weise veröffentlicht.
§ 8.
Inkrafttreten
Dieser Anhang tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
JANKOWO park
Bekanntmachung über die Ausschreibung
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE UNBESCHRÄNKTE SCHRIFTLICHE AUSSCHREIBUNG (ANGEBOTSVERFAHREN) zum Verkauf der Immobilie der Gesellschaft JANKOWO PARK (Palast- und Parkensemble in Jankowo)
1) Veranstalter:
JANKOWO PARK SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno, Polen
KRS: 0000550491, NIP: 9512390428, REGON: 36114025300000
(im Folgenden: „Veranstalter”)
2) Form der Ausschreibung:
Der Veranstalter gibt eine unbeschränkte schriftliche Ausschreibung (Angebotsverfahren) zum Verkauf der in Ziff. 3 beschriebenen Immobilie bekannt, die nach den im Ausschreibungsreglement festgelegten Grundsätzen durchgeführt wird.
3) Gegenstand des Verkaufs (Immobilie)
Gegenstand des Verkaufs ist insgesamt:
- Das Recht der ewigen Nutznießung (Erbbaurecht) an der Immobilie, bestehend aus dem bebauten Grundstück Nr. 84/4 mit einer Fläche von 6,8400 ha, gelegen im Bezirk 0004 Jankowo, Verwaltungseinheit 040707_5 Pakość, Ortschaft Jankowo, Gemeinde Pakość, Landkreis Inowrocław, Woiwodschaft Kujawien-Pommern, einschließlich des Eigentumsrechts an Gebäuden und baulichen Anlagen, die einen vom Grundstück getrennten Eigentumsgegenstand darstellen, für die das Bezirksgericht in Inowrocław, V. Abteilung für Grundbücher, das Grundbuch Nr. BY1I/00021869/6 führt;
- Das Eigentumsrecht an der Immobilie, bestehend aus den bebauten Grundstücken Nr.: 81/4 mit einer Fläche von 0,0138 ha, 84/3 mit einer Fläche von 0,5000 ha, 85/6 mit einer Fläche von 0,2838 ha, 85/11 mit einer Fläche von 0,1650 ha, mit einer Gesamtfläche von 0,9626 ha, für die das Grundbuch Nr. BY1I/00043270/0 geführt wird.
Der Veranstalter erklärt, dass am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie weder Dritten noch öffentlichen Organen ein Vorkaufsrecht oder sonstige besondere Rechte zum Erwerb der Immobilie zustehen.
4) Ausrufpreis und Sicherheitsleistung:
- Ausrufpreis: 2 500 000 PLN.
- Eine Sicherheitsleistung (Wadium) ist nicht erforderlich.
5) Einreichungsfrist für Angebote:
Angebote können im Zeitraum eingereicht werden: vom 1. März 2026 bis zum 31. Mai 2026.
6) Art und Ort der Einreichung von Angeboten:
Angebote sind in einem verschlossenen, zugeklebten Umschlag mit dem Vermerk einzureichen:
„SCHRIFTLICHE AUSSCHREIBUNG – JANKOWO PARK – ANGEBOT – NICHT ÖFFNEN”.
Abgabeort / Zustelladresse:
JANKOWO PARK sp. z o.o., ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno, Polen
Zulässige Formen der Angebotseinreichung:
- persönlich oder per Kurier: bis zum 31. Mai 2026 (maßgeblich sind Datum und Uhrzeit des Eingangs),
- per Post: der Poststempel darf nicht später als der 31. Mai 2026 sein, und die Sendung mit dem Angebot muss spätestens bis zum 16. Juni 2026 um 20:59 Uhr beim Veranstalter eingehen.
Angebote, die dem Veranstalter nicht innerhalb der oben genannten Frist zugehen, werden nicht berücksichtigt (auch dann nicht, wenn sie einen Poststempel bis zum 31. Mai 2026 tragen, aber verspätet eintreffen).
7) Öffnung der Angebote:
Die kommissionelle Öffnung der Umschläge findet am 16. Juni 2026 um 21:00 Uhr am Sitz des Veranstalters statt:
ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno.
8) Ausschreibungskommission:
Der Ausschreibungskommission gehören an:
- Piotr Handzel – Vorstandsvorsitzender (Vorsitzender der Kommission),
- Anna Handzel – Gesellschafterin (Mitglied der Kommission).
9) Mindestanforderungen an den Inhalt des Angebots:
Das Angebot ist in polnischer oder englischer oder deutscher Sprache in schriftlicher Form zu erstellen, vom Bieter oder den zur Vertretung berechtigten Personen zu unterzeichnen und muss mindestens enthalten:
- Angaben zum Bieter (Vor- und Nachname / Firma, Adresse/Sitz, Kontaktdaten, PESEL/NIP/KRS – jeweils zutreffend),
- eine eindeutige Angabe, dass sich das Angebot auf diese Ausschreibung bezieht,
- den angebotenen Preis in PLN (in Ziffern und in Worten) oder in EUR (in Ziffern und in Worten),
- eine Erklärung über die Kenntnisnahme des Reglements und die Annahme seiner Bestimmungen,
- eine Erklärung über die Kenntnisnahme des rechtlichen Status der Immobilie (Grundbücher gemäß Ziff. 3),
- verpflichtend: Zweck des Erwerbs der Immobilie – Beschreibung der geplanten Nutzung (mind. 3–10 Sätze),
- eine Erklärung über die Bindung an das Angebot für den im Reglement angegebenen Zeitraum.
Dem Angebot sind Unterlagen beizufügen, die die Identität/Vertretungsbefugnis bestätigen (u. a. Kopie eines Ausweisdokuments oder Registerunterlagen, ggf. Vollmacht).
10) Erwerbszweck: Anforderung und Kriterium der Übereinstimmung mit dem Charakter der Immobilie
Im Angebot ist der Zweck des Erwerbs anzugeben. Der Veranstalter erwartet, dass die Immobilie in einer Weise genutzt wird, die ihrem Charakter als bebautes Palast- und Parkensemble entspricht, insbesondere für touristisch-hotelbezogene, Freizeit-, Kur-, Heil-, medizinische, sozialpflegerische, kulturelle, edukative, nicht belastende Dienstleistungs- oder Wohnzwecke.
11) Kriterium für die Auswahl des Angebots:
Das grundlegende Kriterium für die Auswahl des Angebots ist der höchste angebotene Preis unter den Angeboten, die die formellen Anforderungen und die Bedingungen des Reglements erfüllen (einschließlich derjenigen zum Erwerbszweck). Bei Angeboten mit identischem Höchstpreis kann der Veranstalter zur Abgabe zusätzlicher Angebote auffordern.
12) Ausländische Bieter: (EU/EWR/Schweiz sowie Drittstaaten)
Angebote können von Bietern aus Polen und aus dem Ausland eingereicht werden.
Bieter, die Staatsangehörige oder Unternehmer von EWR-Staaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, benötigen grundsätzlich keine Genehmigung des Innen- und Verwaltungsministeriums (MSWiA) zum Erwerb von Immobilien, nach Maßgabe der geltenden Vorschriften.
Bei Bietern aus Drittstaaten erfolgt – sofern im jeweiligen Fall eine Genehmigung erforderlich ist – der Abschluss des Kaufvertrags nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung des MSWiA (gemäß Reglement).
13) Vorbehalte des Veranstalters (einschließlich Aufhebung):
Der Veranstalter behält sich das Recht vor:
- die Ausschreibung ohne Auswahl eines Angebots zu schließen,
- die Ausschreibung in jeder Phase bis zum Abschluss des Kaufvertrags aufzuheben, insbesondere im Falle:
– einer Veränderung der Eigentümerstruktur des Veranstalters durch Veräußerung der Anteile durch den Gesellschafter, der sämtliche Anteile (Alleingesellschafter) ganz oder teilweise hält, was zu einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft führt, oder der Einleitung eines formellen Prozesses einer solchen Transaktion,
– der Feststellung, dass der erklärte Erwerbszweck nicht mit dem Charakter der Immobilie übereinstimmt oder dass wesentliche Umstände auf eine Nutzungsabsicht hindeuten, die dem Charakter der Immobilie widerspricht,
– der Aufdeckung der Unwahrheit von Erklärungen oder Unterlagen, die im Angebot eingereicht wurden.
14) Reglement und Kontakt:
Das Ausschreibungsreglement sowie das Muster des Angebotsformulars sind erhältlich:
• per E-Mail: przetarg@jankowopark.pl oder
• als Download von der Website: https://jankowopark.pl/przetarg/
Fragen zur Ausschreibung sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: przetarg@jankowopark.pl.
15) DSGVO:
Die in den Angeboten übermittelten personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter zum Zweck der Durchführung der Ausschreibung sowie der Handlungen, die auf den Abschluss des Vertrags abzielen, verarbeitet – gemäß dem Reglement und den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
JANKOWO park
Ausschreibungsreglement
REGLEMENT DER UNBESCHRÄNKTEN SCHRIFTLICHEN AUSSCHREIBUNG (ANGEBOTSVERFAHREN) zum Verkauf der Immobilie durch JANKOWO PARK sp. z o.o. (ohne Sicherheitsleistung)
§ 1. Veranstalter und allgemeine Bestimmungen
1. Diese Ordnung (Regulamin) legt die Regeln für die Durchführung einer schriftlichen, unbeschränkten Angebotsausschreibung (Przetarg pisemny nieograniczony ofertowy) über die Veräußerung der in § 4 beschriebenen Immobilie fest.
2. Veranstalter der Ausschreibung und Verkäufer ist:
JANKOWO PARK SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno, Polen
KRS: 0000550491, NIP: 9512390428, REGON: 36114025300000
3. Die Ausschreibung wird in schriftlicher Form durchgeführt – durch Einreichung von Angeboten in verschlossenen Umschlägen, gemäß dieser Ordnung und der Ausschreibungsbekanntmachung.
4. Die Ausschreibungsbekanntmachung sowie diese Ordnung stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar – sie sind eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Ordnung oder die Bedingungen der Ausschreibung vor Ablauf der Angebotsfrist zu ändern – durch Veröffentlichung der Information in der für die Bekanntmachung üblichen Weise.
§ 2. Rechtsgrundlage
Die Ausschreibung wird durchgeführt auf Grundlage von:
• dem Bürgerlichen Gesetzbuch,
• dieser Ordnung sowie der Ausschreibungsbekanntmachung,
• dem Gesetz vom 24. März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer – soweit es Ausländer betrifft.
§ 3. Begriffsbestimmungen
• Bieter – der Teilnehmer, der ein Angebot im Rahmen der Ausschreibung abgibt.
• Angebot – die schriftliche Erklärung des Bieters, die gemäß dieser Ordnung abgegeben wird.
• Kommission – die in § 10 benannte Ausschreibungskommission.
• Ausländer – ein Rechtsträger im Sinne des Gesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer.
• EWR-Staaten/Schweiz – Staaten, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft.
• Drittstaaten – Staaten andere als EWR-Staaten/Schweiz.
• Bindung an das Angebot – bedeutet, dass der Bieter sein Angebot während der Bindungsfrist weder zurückziehen noch ändern kann, und der Veranstalter in dieser Zeit die Auswahl treffen und zum Abschluss des Vertrags zu den Bedingungen des Angebots führen kann.
§ 4. Gegenstand der Ausschreibung – Beschreibung der Immobilie
Gegenstand der Ausschreibung ist die gemeinsame Veräußerung von:
• dem Recht der ewigen Nutznießung (prawo użytkowania wieczystego) sowie dem gesonderten Eigentumsrecht an der Immobilie, bestehend aus dem bebauten Grundstück Nr. 84/4 mit einer Fläche von 6,8400 ha, gelegen im Bezirk Nr. 0004 Jankowo, Katastereinheit 040707_5 Pakość, Ortschaft Jankowo, Gemeinde Pakość, Landkreis inowrocławski, Woiwodschaft kujawsko-pomorskie, zusammen mit dem Eigentumsrecht an Gebäuden und Bauwerken, die einen vom Grundstück getrennten Eigentumsgegenstand bilden, für welche das Bezirksgericht in Inowrocław, V. Abteilung für Grundbuchangelegenheiten, das Grundbuch KW Nr BY1I/00021869/6 führt;
• dem Eigentumsrecht an der wie oben gelegenen Immobilie, bestehend aus den bebauten Grundstücken Nr.: 81/4 mit einer Fläche von 0,0138 ha, 84/3 mit einer Fläche von 0,5000 ha, 85/6 mit einer Fläche von 0,2838 ha, 85/11 mit einer Fläche von 0,1650 ha, mit einer Gesamtfläche von 0,9626 ha, für welche das Grundbuch KW Nr BY1I/00043270/0 geführt wird.
Die Immobilie wird im bestehenden Zustand („wie sie ist”) veräußert; für die Parteien verbindlich ist der in den Grundbüchern sowie in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgewiesene Rechtszustand.
Der Veranstalter erklärt, dass zum Tag der Ausschreibungsbekanntmachung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie weder Dritten noch öffentlichen Stellen Vorkaufsrechte oder sonstige besondere Rechte zum Erwerb der Immobilie zustehen.
§ 5. Zweck des Erwerbs der Immobilie – Wettbewerbsinformation
1. Der Veranstalter veräußert die Immobilie mit der Annahme, dass sie in einer Weise genutzt wird, die ihrem Charakter sowie den geltenden Vorschriften entspricht.
2. Der Erwerbszweck (die geplante Nutzung der Immobilie) ist Bestandteil der Wettbewerbsinformation und ein verpflichtender Bestandteil des Angebots.
3. Der Veranstalter kann den Erwerbszweck als mit dem Charakter der Immobilie unvereinbar ansehen, wenn aus dem Inhalt des Angebots die Absicht einer Nutzung hervorgeht, die grob im Widerspruch zu Abs. 1 steht oder in grob belästigender Weise erfolgt.
4. Die Abgabe einer unwahren Erklärung zum Erwerbszweck oder die Weigerung, den Erwerbszweck in der Phase des Vertragsabschlusses zu bestätigen, kann zur Anwendung von § 16 führen.
§ 6. Kein Bietungsgeld (Wadium)
In der Ausschreibung ist kein Wadium erforderlich und wird nicht geleistet.
§ 7. Teilnahmebedingungen
1. An der Ausschreibung können natürliche Personen, juristische Personen sowie organisationsrechtliche Einheiten mit Rechtsfähigkeit teilnehmen, die ein Angebot gemäß dieser Ordnung abgeben.
2. Ein Bieter kann ein Angebot abgeben.
3. Von der Teilnahme an der Ausschreibung ausgeschlossen sind Mitglieder der Kommission sowie Personen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt, der die Unparteilichkeit in Frage stellen könnte (insbesondere Ehegatte, Verwandte in gerader Linie auf- oder absteigend, Geschwister).
§ 8. Frist und Art der Angebotsabgabe (persönlich / Kurier / Post)
1. Angebote können innerhalb der Frist abgegeben werden: vom 1. März 2026 bis zum 31. Mai 2026.
2. Das Angebot muss in einem verschlossenen und zugeklebten Umschlag eingereicht werden, der mindestens wie folgt zu kennzeichnen ist:
„SCHRIFTLICHE AUSSCHREIBUNG – JANKOWO PARK – ANGEBOT – NICHT ÖFFNEN”.
3. Angebote können zugestellt werden:
• persönlich oder per Kurier an die Adresse: JANKOWO PARK sp. z o.o., ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno – spätestens bis zum 31. Mai 2026 (maßgeblich sind Datum und Uhrzeit des Eingangs), oder
• per Post – in diesem Fall gilt: Das Datum des Poststempels darf nicht später als der 31. Mai 2026 sein, und zugleich muss die Sendung mit dem Angebot spätestens bis zum 16. Juni 2026 um 20:59 Uhr beim Veranstalter eingehen.
4. Angebote, die nicht innerhalb der in Abs. 3 genannten Frist beim Veranstalter eingehen (insbesondere postalische Angebote, die trotz Poststempel bis zum 31. Mai nicht bis zum 16. Juni 2026 um 20:59 Uhr eintreffen), werden nicht berücksichtigt.
§ 9. Formale Anforderungen an das Angebot
1. Das Angebot ist in polnischer, englischer oder deutscher Sprache, in schriftlicher Form zu erstellen und vom Bieter oder von den zur Vertretung berechtigten Personen zu unterzeichnen.
2. Das Angebot hat mindestens zu enthalten:
• Angaben zum Bieter (Vor- und Nachname / Firma, Anschrift/Sitz, Kontaktdaten, Identifikator: PESEL/NIP/KRS – zutreffend),
• den Hinweis, dass es die Ausschreibung zur Immobilie gemäß § 4 betrifft,
• den angebotenen Preis in PLN (zahlen- und wortmäßig) oder EUR (zahlen- und wortmäßig),
• eine Erklärung über die Kenntnisnahme dieser Ordnung und deren vorbehaltlose Annahme,
• eine Erklärung zum Erwerbszweck – Beschreibung der geplanten Nutzung der Immobilie (mind. 3–10 Sätze) sowie die Erklärung, dass dieser Zweck mit § 5 übereinstimmt,
• eine Erklärung über die Kenntnisnahme des Rechtszustands der Immobilie und das Nichtbestehen von Vorbehalten (oder Beschreibung von Vorbehalten),
• eine Erklärung über die Bindung an das Angebot gemäß § 11 Abs. 6,
• (falls zutreffend) die in § 13 erforderlichen Erklärungen und Informationen (Ausländerstatus, EWR/Schweiz/Drittstaat, Verpflichtungen bezüglich der Genehmigung).
3. Dem Angebot sind beizufügen:
• bei einer natürlichen Person – eine Kopie des Ausweisdokuments,
• bei einem in ein Register eingetragenen Rechtsträger – ein aktueller Auszug aus KRS/CEIDG oder ein gleichwertiges Dokument,
• Vollmacht – sofern das Angebot durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet wird (notariell empfohlen),
• Registerunterlagen und Nachweis der Vertretungsbefugnis der Unterzeichnenden (falls zutreffend).
4. Das Angebot darf keine Bedingungen oder Vorbehalte enthalten (z. B. abhängig von der Finanzierung), außer in Fällen, die unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften folgen (insbesondere § 13).
5. Der Veranstalter kann ein Angebot zurückweisen, das nicht mit dieser Ordnung übereinstimmt oder Zweifel hinsichtlich Inhalt, Vollständigkeit, Vertretung oder Übereinstimmung des erklärten Erwerbszwecks mit § 5 aufwirft.
§ 10. Ausschreibungskommission
1. Die Ausschreibungshandlungen werden durch die Kommission durchgeführt.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
• Piotr Handzel – Vorstandsvorsitzender (Vorsitzender der Kommission),
• Anna Handzel – Gesellschafterin (Mitglied der Kommission).
3. Die Kommission erstellt ein Protokoll über den Verlauf der Ausschreibung, insbesondere: Anzahl der Angebote, Benennung der zurückgewiesenen Angebote und Gründe, Benennung des vorteilhaftesten Angebots sowie eines etwaigen Reserveangebots.
§ 11. Öffnung der Angebote, Bewertung und Auswahl
1. Die kommissionelle Öffnung der Umschläge erfolgt am 16. Juni 2026 um 21:00 Uhr am Sitz des Veranstalters (ul. Poniatowskiego 18A, 05-500 Piaseczno).
2. Zur Öffnung werden ausschließlich Angebote zugelassen, die die Fristbedingungen gemäß § 8 erfüllen (einschließlich: postalische Angebote mit Poststempel bis zum 31. Mai, die spätestens bis zum 16. Juni 2026 um 20:59 Uhr beim Veranstalter eingegangen sind).
3. Die Kommission bewertet die Angebote in formeller und inhaltlicher Hinsicht.
4. Auswahlkriterium: der höchste angebotene Preis unter den Angeboten, die die Anforderungen dieser Ordnung erfüllen, einschließlich § 5 und § 9.
5. Bei zwei oder mehr Angeboten mit demselben höchsten Preis kann die Kommission diese Bieter auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist Nachangebote abzugeben.
6. Der Bieter ist an sein Angebot für 60 Tage ab dem Tag der Angebotsöffnung gebunden (d. h. ab dem 16. Juni 2026).
7. Der Veranstalter kann ein Reserveangebot (das nächsthöhere im Ranking) für den Fall rechtlicher/organisatorischer Hindernisse auf Seiten des Gewinners benennen.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor:
• die Ausschreibung ohne Auswahl eines Angebots zu schließen,
• die Ausschreibung in jedem Stadium bis zum Abschluss des Kaufvertrags gemäß § 16 zu annullieren.
§ 12. Mitteilung der Ergebnisse
1. Der Veranstalter benachrichtigt die Bieter über die Ergebnisse der Ausschreibung innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Protokolls.
2. Die Benachrichtigung kann schriftlich oder elektronisch (an die im Angebot angegebenen Daten) erfolgen.
§ 13. Ausländische Bieter – EU/EWR/Schweiz ohne Genehmigung; Drittstaaten mit Genehmigung des MSWiA
1. Angebote können von Bietern aus Polen sowie von ausländischen Bietern abgegeben werden.
2. Bieter, die Bürger oder Unternehmer aus EWR-Staaten oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, benötigen grundsätzlich keine Genehmigung des MSWiA für den Erwerb einer Immobilie nach Maßgabe des Gesetzes.
3. Im Fall von Bietern aus Drittstaaten gilt: Stellt der Erwerb der Immobilie durch den jeweiligen Bieter einen Erwerb durch einen „Ausländer” im Sinne des Gesetzes dar und greift keine gesetzliche Befreiung, so erfordert der Abschluss des Kaufvertrags zuvor die Einholung einer Genehmigung des MSWiA.
4. Ein Bieter aus einem Drittstaat verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots:
• auf Aufforderung des Veranstalters innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Aufforderung einen vollständigen Antrag auf Genehmigung des MSWiA einzureichen,
• mit dem Veranstalter und dem Notar hinsichtlich der für die Transaktion erforderlichen Unterlagen zusammenzuwirken,
• die Kosten des Verwaltungsverfahrens zu tragen und die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
5. Der Veranstalter kann (nach eigenem Ermessen):
• mit dem siegreichen Bieter aus einem Drittstaat einen Vorvertrag unter aufschiebender Bedingung der Erteilung der Genehmigung des MSWiA abschließen, oder
• einen Termin für den Abschluss des endgültigen Vertrags nach Vorlage der Genehmigung des MSWiA festsetzen.
6. Wird die Genehmigung des MSWiA nicht innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Frist (nicht kürzer als 90 Tage) erlangt, oder ergeht ein ablehnender Bescheid, oder kann das Verfahren aus Gründen, die auf Seiten des Bieters liegen, nicht wirksam durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, von weiteren Handlungen mit diesem Bieter abzusehen und das Reserveangebot zu wählen oder die Ausschreibung ohne Auswahl eines Angebots zu schließen.
7. Im Fall nach Abs. 6 kann der Veranstalter dem Abschluss des Vertrags den Vorrang für das vorteilhafteste Angebot eines Bieters aus Polen (das die formalen Bedingungen erfüllt) einräumen, sofern der Veranstalter ein solches Angebot im Protokoll als Reserveangebot benennt und seinen Verkaufswillen aufrechterhält.
§ 14. Abschluss des Kaufvertrags und Abrechnung
1. Das Protokoll der Ausschreibung bildet die Grundlage für weitere Handlungen, einschließlich der Festsetzung des Termins für den Abschluss des Kaufvertrags oder eines Vorvertrags.
2. Der Vertrag über die Übertragung des Rechts der ewigen Nutznießung sowie des Eigentumsrechts wird in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen.
3. Der Veranstalter informiert den siegreichen Bieter über Termin und Ort der Unterzeichnung der notariellen Urkunde.
4. Der Verkaufspreis ist der im siegreichen Angebot angebotene Preis. Die Zahlungsweise wird in der Mitteilung sowie im Vertragsentwurf angegeben.
5. Grundsätzlich trägt der Käufer die Transaktionskosten (insbesondere Notar- und Gerichtskosten sowie Steuern/öffentlich-rechtliche Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Erwerb geschuldet sind) – gemäß den Vorschriften.
6. Im Falle, dass sich der siegreiche Bieter dem Abschluss des Vertrags entzieht, nicht mitwirkt oder wesentliche Abweichungen hinsichtlich des Erwerbszwecks offenbart werden, kann der Veranstalter das Reserveangebot wählen oder die Ausschreibung ohne Auswahl eines Angebots schließen.
§ 15. Gesellschaftsrechtliche und formale Vorbehalte
1. Der Abschluss des Kaufvertrags kann von der Einholung der nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag erforderlichen Zustimmungen/Beschlüsse der Organe des Veranstalters abhängig gemacht werden – sofern erforderlich.
2. Der Veranstalter kann die Unterzeichnung der notariellen Urkunde von der Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch den Bieter abhängig machen.
§ 16. Annullierung der Ausschreibung – besondere Voraussetzungen
Der Veranstalter kann die Ausschreibung in jedem Stadium bis zum Abschluss des Kaufvertrags annullieren, insbesondere in folgenden Fällen:
• Veräußerung der Anteile an JANKOWO PARK sp. z o.o. durch den Gesellschafter, der sämtliche Anteile hält (Alleingesellschafter) – ganz oder teilweise mit Wirkung einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft – oder Einleitung eines formellen Prozesses einer solchen Transaktion;
• Feststellung, dass der vom siegreichen Bieter erklärte Erwerbszweck mit § 5 nicht übereinstimmt oder dass wesentliche Anhaltspunkte für eine Nutzung vorliegen, die dem Charakter der Immobilie widerspricht;
• Offenlegung, dass die im Angebot abgegebenen Erklärungen (einschließlich zum Erwerbszweck, zum Rechtsstatus des Bieters, zur Vertretung) unwahr oder irreführend waren.
Die Annullierung der Ausschreibung oder der Abschluss ohne Auswahl eines Angebots begründet keine Ansprüche der Bieter auf Erstattung der Kosten der Angebotserstellung oder sonstige Ansprüche (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften).
§ 17. Kosten der Bieter, Vertraulichkeit und RODO
1. Die Bieter tragen die Kosten der Vorbereitung und Einreichung der Angebote – ohne Anspruch auf deren Erstattung.
2. Informationen und Unterlagen, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich zum Zweck der Abgabe eines Angebots und der Vorbereitung der Transaktion verwendet werden.
3. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Ausschreibung ist der Veranstalter. Die Informationsklausel kann einen Anhang zur Bekanntmachung bilden.
§ 18. Schlussbestimmungen
1. Diese Ordnung tritt am Tag der Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung in Kraft.
2. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Anlagen bilden einen integralen Bestandteil dieser Ordnung.
ANLAGE – MUSTERANGEBOT
Datum und Ort: …
Bieter: …
Angebotener Preis: …
Erwerbszweck (verpflichtend, 3–10 Sätze): …
Erklärungen (Annahme der Ordnung, KW, Bindung an das Angebot 60 Tage ab 16.06.2026): …
Auslandsstatus: Polen / EWR-Schweiz / Drittstaat (MSWiA, sofern erforderlich)
Anlagen: …
JANKOWO PARK
Beschlüsse der Außerordentlichen Gesellschafterversammlung
JANKOWO park
Beschlüsse des Vorstands zum Ausschreibungsverfahren
JANKOWO park
Gesellschaftsvertrag der Jankowo Park sp. z o.o.
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